Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 176 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 45
Nach Gewicht
- BAG, 09.05.2023 – 1 ABR 14/22Betriebsrat - Auskunftsanspruch - schwerbehinderte MenschenZitiert von 15
- VG Lüneburg, 23.04.2025 – 1 A 113/24
- OVG Schleswig, 26.09.2018 – 14 MB 1/18Zitiert von 4
- BAG, 25.11.2021 – 8 AZR 313/20Benachteiligung wegen der SchwerbehinderungZitiert von 39
- BAG, 20.03.2018 – 1 ABR 57/16Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit
- BAG, 20.03.2018 – 1 ABR 11/17Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle ZuständigkeitZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 10.02.2026 – VG 9 L 666/25
- LAG Köln, 30.01.2026 – 10 SLa 561/24
- VG Saarland Saarlouis, 26.09.2025 – 2 L 1544/25Zitiert von 1
45 Entscheidungen zu § 176 SGB IX →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 176 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.